planB Ilmenau
§ 1 Ausschließliche Geltung
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen zugrunde.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, auch wenn sie schriftlich erfolgen. Dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügte Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben, Maße oder sonstige technische Daten, sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich anerkannt sind. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn dies von uns in Schriftform bestätigt wurde.
§ 3 Auftragsbestätigung
Für Art und Umfang unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend. Die gilt auch bei Bezugnahme auf die Bestellung. Unbedeutende, zumutbare Konstruktions-, Material-, u. Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
§ 4 Lieferung
In der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt sind.
Die Lieferfrist läuft nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstiger von uns nicht zu vertretender Einflüsse auf Herstellung und Versand.
Wird ein gegebenenfalls nach dem vorangegangenen Absatz verlängerter vereinbarter Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so sind wir berechtigt, uns eine nochmalige Nachlieferungsfrist, die höchstens zwei Wochen beträgt, zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden. Wegen des Ausschlusses von Schadensersatzansprüchen wird auf § 13 verwiesen.
§ 5 Montage
Die Montage wird zum vereinbarten Preis durchgeführt. Reparaturen werden zum Stundennachweis berechnet. Ein ungehindertes Arbeiten unserer Monteure zum vereinbarten Montagetermin ist zu gewährleisten. Wartezeiten, Überstunden, zusätzliche Anfahrten, Mehrleistungen etc. werden gesondert berechnet.
Für vom Besteller verlangte Überstunden oder Sonntagsarbeiten oder nichtvorhergesehene Erschwernisse werden Stundenzuschläge im Rahmen der geltenden Stundensätze erhoben.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung der Ware oder ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr aus diesem mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Wir empfehlen unseren Abnehmern, eine Transportversicherung abzuschließen.
§ 7 Kreditwürdigkeit
Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Aufwendungsersatz zu verlangen.
§ 8 Preise (4-Monats-Frist §309 Nr. 1 BGB)
Für alle Lieferungen gelten, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise, insbesondere unsere Listenpreise. Im nichtkaufmännischen Verkehr ist der Kunde jedoch zum Rücktritt berechtigt, falls sich der Listenpreis deutlich stärker als die Lebenshaltungskosten erhöht hat. Ferner gewähren wir dem Kunden einen Anspruch auf Preisherabsetzung, wenn sich die Listenpreise entsprechend gesenkt haben.
Es wird der am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Änderungen und Sonderausführungen werden gesondert berechnet.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen werden 14 Kalendertage nach Rechnungseingang fällig.
Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungs-
Eingang beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen geltenden Bundesdiskontsatzes zuzüglich 2% zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden bleibt vorbehalten. Skonto wird nicht bzw. nur in Ausnahmefällen gem. Vereinbarung gewährt. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber hereingenommen. (§288 BGB)
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Dem Besteller ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten Waren, diese so fest mit seinem Grundstück zu verbinden, dass sie nur unter Beschädigung ihrer Substanz wieder vom Grundstück entfernt werden können.
Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm
untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte
muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon jetzt mit allen Neben- und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen Diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder wenn er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns die für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Wir sind berechtigt den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderungen des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderungen einzuziehen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen oder rückabzutreten, wenn und soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.
§ 11 Ausschluss von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern sich dieses aus unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ergibt.
§ 12 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei Ansprüche aufgrund einer Garantie für die Beschaffenheit (§639 BGB) unberührt bleiben:
Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese Abnahme vorbehält.
Für die Rechte infolge von Mängeln durchgeführter Werkleistung gilt, soweit es nicht um Ansprüche auf Schadensersatz geht, eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr seit Abnahme.
Für offensichtliche Mängel wird aber nur Gewähr geleistet, wenn Sie binnen zwei Monaten angezeigt werden.
Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich und genau bezeichnet werden; bei persönlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten in seinem Betrieb.
Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Gebrauchte Waren verkaufen wir unter Ausschluss von Gewährleistungsrechten, d.h. der Käufer hat nicht das Recht, den geleisteten Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzufordern und/oder weitergehenden Schadensersatz zu fordern.
§ 13 – Werbeerlaubnis
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zu signieren sowie Bildmaterial und Planungsunterlagen der gelieferten Leistungen in jeder möglichen Form kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden für eigene Werbezwecke zu nutzen.
§ 14 Haftung / Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt, soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird der Ersatz eines unmittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers geleistet. Schadensansprüche nach dem Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte
(ProdHaftG) bleiben unberührt, ebenso die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers haften gegenüber dem Auftraggeber, soweit gesetzliche Ansprüche gegen sie gegeben wären, nur in Fällen des Vorsatzes oder der Grobfahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung oder Bestimmung treten gesetzliche Vorschriften.
§ 16 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB)
§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen im kaufmännischen Verkehr und damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen – auch im Mahnverfahren und im Urkundenprozess (insbesondere im Scheck- und Wechselprozess) – ist Ilmenau, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.